Pflegefachkraft, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachfrau*mann (m/w/d)
Pflegefachkraft, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachfrau*mann (m/w/d)
Sie sind auf der Suche nach einer sinnhaften und erfüllenden Tätigkeit? Unterstützen Sie uns in einem unserer Seniorenzentren in Bielefeld, Oerlinghausen, Bad Salzuflen, Kirchlengern, Minden und Extertal als kompetente und herzliche Teamplayer, um gemeinsam das Leben unserer Bewohner*innen zu bereichern. Wir suchen in Voll- oder Teilzeit
Pflegefachkräfte (m/w/d).
Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist unbefristet, geringe Stundenzahl ggf. möglich. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 7a.
Ihre Aufgaben
Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der Bewohner*innen und Planung der Pflege
Gestaltung, Steuerung und Überwachung des gesamten Pflegeprozesses
Durchführung und Dokumentation der Pflege und ärztlich angeordneter Maßnahmen
Unterstützung der Bewohner*innen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
Ansprechperson für alle, die am Pflegeprozess beteiligt sind
Sie bringen mit
Abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft (Alten-/Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachmann/-frau)
Teamfähigkeit, ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenz
Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
Organisationsfähigkeit und schnelle Auffassungsgabe
MS-Office-Anwenderkenntnisse und Erfahrungen in der EDV-gestützten Pflegedokumentation
Wir bieten Ihnen
Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
Menschenfreundliche Personalpolitik und vereinbarung Work-Life-Balance
Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich
Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Gut zu wissen:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen